AGB Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedwede gastronomische Versorgung, die in unserem Hause stattfindet

1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunden ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

4. Mit der Tischbestellung gibt der Gast die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenanzahl zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen, es sei denn, es liegt eine entsprechende Vorbestellung vor. Mit der Tischbestellung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

5. Bei Absage einer gesamten Reservierung (bis 9 Personen) bzw. Änderung hinsichtlich der Personenzahl bis spätestens 11:00 Uhr am Tag der Reservierung berechnen wir keine Stornierungsgebühren. Im eigenen Interesse der Gäste und zur Vermeidung von Missverständnissen ist es erforderlich, Telefonisch abzusagen

6. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig gem. Nr. 5 (ganz oder teilweise) oder erscheinen die Gäste nicht an diesem Tag zur reservierten Uhrzeit (oder höchstens eine Stunde später), können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. 

 7. Bei Reservierungen ab dem 10. Gast gelten folgende Bestimmungen: Eine Absage der gesamten Bestellung erfolgt dann ohne Stornokosten, wenn diese mind. 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt.

8. Für zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Auskunft und legen Nachweise vor.


9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen:

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.

10. Haftung des Kunden für Schäden:

Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 Das Restaurant kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.